Allgemeine Geschäftsbedingungen für das netclusive Partnerprogramm „nc-agent“
(Stand: 08.08.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der netclusive GmbH (nachfolgend „netclusive“) und den Teilnehmern am Partnerprogramm „nc-agent“ (nachfolgend „nc-agent“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des nc-agent gelten nicht, es sei denn, netclusive hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem nc-agent in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der nc-agent nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird netclusive in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
2. Vertragsbeginn und Rechtsstellung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zum Partnerprogramm und der Bestätigung der Freischaltung durch netclusive zustande. Der nc-agent ist nicht verpflichtet, für netclusive tätig zu werden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und kein Handelsvertreterverhältnis.
Keine Vertragspartei ist berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei in deren Namen zu handeln, Erklärungen abzugeben, entgegenzunehmen oder Angebote anzunehmen.
3. Anspruch auf Vergütung, Fälligkeit, Abtretung, Aufrechnung
Der nc-agent erhält für erfolgreich vermittelte Neukunden, die über die von netclusive definierten Werbemittel gewonnen wurden, eine Provision gemäß dem jeweils gültigen Prämiensystem. Eine Mehrfachvergütung über andere Prämiensysteme ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Auszahlung der Provision entsteht erst, wenn der vermittelte Kunde den Vertrag mit netclusive mindestens 6 Monate ununterbrochen erfüllt hat, keine Stornierungen oder Rückabwicklungen erfolgt sind und der Auftrag nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstößt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind vermittelte Hardware- und Softwareprodukte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist. Eine Abtretung der Provisionsansprüche an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch netclusive.
Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem nc-agent nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Pflichten und Haftung des nc-agent
Der nc-agent ist verpflichtet, ausschließlich wahre und vollständige Angaben zu den von ihm beworbenen Produkten und Dienstleistungen zu machen. Vertragsunterlagen sind vollständig an den Kunden weiterzugeben. Der nc-agent weist Neukunden auf die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von netclusive hin.
Werbemaßnahmen müssen als solche klar erkennbar sein. Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon darf nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers erfolgen (gemäß § 7 UWG).
Die Verwendung von Marken, Logos oder geschützten Kennzeichen von netclusive ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe gestattet.
Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist netclusive berechtigt, den Zugang zum Partnerkonto zu sperren, Provisionsansprüche bis zur Klärung einzubehalten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
5. Vertragsverhältnis zum vermittelten Kunden
Der Vertrag mit dem vom nc-agent vermittelten Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und netclusive zustande. netclusive behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Haftung von netclusive
netclusive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
7. Datenschutz
netclusive verarbeitet personenbezogene Daten des nc-agent ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von netclusive.
8. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Ist der nc-agent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Montabaur.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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